Bitte beachten!
- Nennungen ausschließlich auf dem Formblatt 1 des JGHV.
- Formblatt 1, Kopie der Ahnentafel und des gültigen Jagdscheines an die angegebene Email- oder Post-Adresse senden.
- Es gelten die Prüfungsordnungen des JGHV.
- Für die teilnehmenden Hunde muss eine wirksame Tollwutschutzimpfung (siehe Tollwutverordnung § 1.3) nachgewiesen werden.
- Meldeschluss für alle Prüfungen ist 3 (drei) Wochen vor Prüfungsbeginn.
- Nenngeld ist Reuegeld!
- Nenngelder bitte bis 2 (zwei) Wochen vor der Prüfung überweisen:
KSK Schwalm-Eder
IBAN: DE34 5205 2154 0087 0004 93
BIC: HELADEF1MEG